tradeops. · aiconetworks

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 2026-10-01 · Entwurf 3

Entwurf – die anwaltliche Prüfung läuft. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
  1. Geltungsbereich und Anbieter
  2. Leistungen von TradeOps
  3. Zwei Wege: Kunde bietet selbst oder Kauf über aiconetworks
  4. Empfehlungen, Höchstgebote und Vergleichswerte
  5. Angaben zu den Maschinen
  6. Gebotsaufträge und Guthaben
  7. Preise und Zahlung
  8. Transport, Bündelung und Lieferzeit
  9. Mehrkosten bei Transport und Grenzabfertigung
  10. Export, Einfuhr und Genehmigungen
  11. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
  12. Mängel an gebrauchten Maschinen
  13. Haftung
  14. Datenschutz
  15. Änderungen dieser AGB
  16. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Dienst TradeOps (International Trade Operations) von aiconetworks. Anbieter ist Inanc Armitli, handelnd unter aiconetworks, Bendorfer Straße 31, 56191 Weitersburg, E-Mail: info@aiconetworks.de.

(2) TradeOps richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Industriebetriebe in der Türkei und in Südeuropa. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Individuelle Vereinbarungen haben nach § 305b BGB Vorrang vor diesen AGB.

(4) Fassungskennung: 2026-10-01-entwurf-2.

2. Leistungen von TradeOps

(1) TradeOps durchsucht täglich Quellen in der Europäischen Union nach Maschinen für Sie. Dazu gehören Industrieauktionen, Insolvenzverfahren, Werksräumungen sowie Händler- und Lagerbestände. Die Bewertung umfasst ein empfohlenes Höchstgebot, einen kalkulierten Lieferpreis und einen Vergleichswert.

(2) aiconetworks koordiniert die Abholung, die Zwischenlagerung in Deutschland, die Bündelung zu LKW-Ladungen, die Ausfuhranmeldung (EX-A), die Warenverkehrsbescheinigung A.TR, die Packliste, den CMR-Frachtbrief und die Abstimmung mit Ihrem Zollagenten.

(3) aiconetworks beauftragt für jeden Transport einen Spediteur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und bezahlt diesen. Den Transport führt der beauftragte Spediteur oder dessen Frachtführer aus. aiconetworks koordiniert die Abläufe, transportiert jedoch nicht selbst und führt die Verzollung nicht selbst durch.

(4) TradeOps erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung im Sinne der jeweiligen Berufsrechte.

3. Zwei Wege: Kunde bietet selbst oder Kauf über aiconetworks

(1) Weg A – Kunde bietet selbst: Sie bieten selbst und schließen den Kaufvertrag unmittelbar mit dem Verkäufer oder Auktionshaus. aiconetworks ist nicht Verkäufer der Maschine, sondern koordiniert anschließend Abholung, Transport und Exportpapiere. Auf die Ware berechnen wir keinen Aufschlag.

(2) Weg B – Kauf über aiconetworks: aiconetworks kauft die Maschine im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und verkauft sie an Sie weiter. Gegenüber dem Erstverkäufer ist aiconetworks selbst Käufer und zur Zahlung verpflichtet. Sie schulden aiconetworks den Kaufpreis aus dem gesonderten Weiterverkauf. Es handelt sich nicht um eine Kommission.

(3) Bei Weg B erfolgt nach dem Kauf der durch aiconetworks koordinierte Transport in das Lager in Neuwied. Anschließend koordinieren wir die Ausfuhrabfertigung im vereinfachten Verfahren und die Verladung zum Kunden. Auf die Ware wird der vereinbarte Aufschlag erhoben; seine Höhe ergibt sich aus dem Angebot.

4. Empfehlungen, Höchstgebote und Vergleichswerte

(1) Empfohlenes Höchstgebot, kalkulierter Lieferpreis, berechnete Ersparnis und Vergleichswert sind unverbindliche Empfehlungen und Berechnungen. Ein Anspruch auf einen Zuschlag besteht nicht.

(2) Diese Unverbindlichkeit betrifft die Vorkalkulation, nicht bereits vertraglich vereinbarte Preise.

(3) Der Vergleichswert beruht auf Händlerangeboten für vergleichbare Maschinen und wird an Baujahr und Zustand angepasst. Er ist weder ein amtlicher noch ein garantierter Marktpreis.

(4) Die fehlende Preis-, Ersparnis- oder Zuschlagsgarantie schließt eine Haftung für schuldhafte Pflichtverletzungen nach Abschnitt 13 nicht aus.

5. Angaben zu den Maschinen

(1) Angaben zu Maßen, Gewichten, Baujahr, Zustand, Betriebsstunden und Funktionsfähigkeit stammen vom jeweiligen Verkäufer oder Auktionshaus. aiconetworks übernimmt diese Angaben, ohne sie vor Ort zu prüfen. Für ihre Richtigkeit übernehmen wir vorbehaltlich ausdrücklich vereinbarter Beschaffenheiten, übernommener Garantien und der Haftung nach Abschnitt 13 keine Haftung.

(2) Ungenaue Angaben kennzeichnen wir als solche. Auf Ihren Wunsch fragen wir hierzu beim Verkäufer nach.

(3) Gebrauchte Maschinen werden, soweit nicht anders vereinbart, in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden („wie gesehen“). Daraus folgt keine Aussage, dass aiconetworks die Maschine besichtigt hat. Für Mängelansprüche gilt Abschnitt 12.

(4) aiconetworks gibt die Hinweise und Bedingungen der jeweiligen Verkaufsplattform zum betreffenden Los an Sie weiter. Diese sollen auch im Verhältnis zu Ihnen gelten, soweit sie wirksam einbezogen sind. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.

6. Gebotsaufträge und Guthaben

(1) Für Weg B gibt aiconetworks Gebote nur ab, wenn Sie zuvor Guthaben auf das Guthabenkonto eingezahlt haben. Ein Gebotsauftrag ist nur bis zur Höhe des verfügbaren Guthabens möglich.

(2) aiconetworks setzt Gebote als Höchstgebot. Eine automatische Gebotsabgabe durch aiconetworks erfolgt nicht.

(3) Nach dem Zuschlag wird der Kaufpreis aus dem Weiterverkauf mit Ihrem Guthaben verrechnet. Nicht verbrauchtes Guthaben erstatten wir auf Ihren Wunsch.

7. Preise und Zahlung

(1) Der Lieferpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis der Maschine, also dem bei der Auktion erzielten Kaufpreis, einschließlich Aufgeld und Nebenkosten des Auktionshauses, dem bei Weg B vereinbarten Warenaufschlag von aiconetworks, den anteiligen Transportkosten nach Lademetern und den Kosten der Exportpapiere. Bei Weg A kaufen und bezahlen Sie die Maschine unmittelbar beim Verkäufer; aiconetworks erhebt keinen Warenaufschlag.

(2) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Eine Ausfuhrlieferung ist nur bei Vorliegen sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen umsatzsteuerfrei; der Ausfuhrnachweis allein genügt nicht. Bei Weg A erbringt aiconetworks keine eigene Ausfuhrlieferung der Maschine.

(3) Transport und Exportpapiere stellt aiconetworks je Sendung per Angebot beziehungsweise Proforma in Rechnung. Mehrkosten nach Abschnitt 9 werden gesondert abgerechnet.

8. Transport, Bündelung und Lieferzeit

(1) aiconetworks koordiniert die Sammlung von Losen aus einer Region, ihre Zwischenlagerung in Deutschland und ihre Bündelung zu LKW-Ladungen. Der Transport wird durch den beauftragten Spediteur oder dessen Frachtführer durchgeführt.

(2) Die Zwischenlagerung erfolgt in einem Lager in Neuwied. aiconetworks mietet dort bei einer Spedition nach Bedarf Lagerfläche auf Monatsbasis.

(3) Der LKW fährt spätestens 14 Tage nach dem Kauf ab, auch wenn er nicht voll ausgelastet ist. Ist er früher ausgelastet, fährt er bereits zu diesem Zeitpunkt ab. Diese Abfahrtsfrist ist verbindlich.

(4) Die anschließende Fahrzeit hängt vom Spediteur und der Grenzabfertigung ab. Angaben hierzu sind Richtwerte und keine verbindlichen Ankunftstermine. Sie ändern die Abfahrtsfrist nicht. Gesetzliche Rechte wegen Verzugs oder sonstiger Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

(5) Sie zahlen Ihren Transportanteil nach dem von Ihrer Sendung beanspruchten Laderaum in Lademetern, auch wenn der LKW nicht vollständig ausgelastet ist.

(6) Für Schäden im Lager haftet die Spedition als Lagerhalter nach ihren Bedingungen. Eine eigene gesetzliche oder vertragliche Haftung von aiconetworks wird dadurch nicht ausgeschlossen.

9. Mehrkosten bei Transport und Grenzabfertigung

(1) Beim Transport und bei der Grenzabfertigung können Mehrkosten entstehen, die nicht im Lieferpreis enthalten sind. Dazu gehören insbesondere Kosten für Warte- und Standzeiten des LKW (Standgeld), Abweichungen bei Gewicht oder Maßen gegenüber den Verkäuferangaben, Korrekturen oder Nachreichungen von Dokumenten, Gebühren und Kontrollen an der Grenze sowie zusätzliche Verladung oder Ladungssicherung.

(2) Diese Mehrkosten tragen Sie. Ausgenommen sind nur Mehrkosten, die aiconetworks selbst verschuldet hat.

(3) aiconetworks weist die Mehrkosten anhand der Rechnung oder des Belegs des Spediteurs oder der Behörde nach und rechnet sie gesondert ab.

(4) Bei Sammelladungen werden gemeinsame Mehrkosten nach Lademetern auf die beteiligten Kunden verteilt.

(5) aiconetworks koordiniert den Transport und die Abstimmung zur Grenzabfertigung, führt den Transport und die Verzollung jedoch nicht selbst durch. Die rechtliche Verantwortlichkeit ergibt sich nicht allein daraus, wer die Vorgänge tatsächlich ausführt.

10. Export, Einfuhr und Genehmigungen

(1) aiconetworks koordiniert die Exportpapiere und die Abstimmung mit Ihrem Zollagenten. Die Ausfuhr- und Einfuhrabfertigung führen wir nicht selbst durch. Eigene zwingende öffentlich-rechtliche Pflichten von aiconetworks bleiben unberührt.

(2) Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR dient als Nachweis des zollrechtlich freien Verkehrs innerhalb der Zollunion zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Sie ist grundsätzlich kein Ursprungsnachweis, ist nicht für alle Waren einschlägig und garantiert keine Abgabenfreiheit.

(3) Sie tragen die Einfuhrabgaben und Steuern im Bestimmungsland, in der Türkei beispielsweise Zoll und KDV, sowie die Kosten Ihres Zollagenten. Erforderliche Einfuhrgenehmigungen, insbesondere für gebrauchte Maschinen, beschaffen Sie selbst und auf eigene Kosten.

(4) Wir weisen Sie vor dem Kauf darauf hin, wenn voraussichtlich eine Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Eine Gewähr für diese Einschätzung übernehmen wir nicht. Die Haftung für eine schuldhafte Verletzung eigener Pflichten nach Abschnitt 13 bleibt unberührt.

(5) aiconetworks darf Leistungen verweigern, wenn Ausfuhrbeschränkungen oder Sanktionen entgegenstehen. Gesetzliche Folgen für Gegenleistung, Rückzahlung und Schadensersatz bleiben unberührt; daraus folgt kein pauschales Recht zur Einbehaltung von Guthaben.

11. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Weg B bleibt die Maschine bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von aiconetworks.

(2) Bei Weg A erwerben Sie die Maschine unmittelbar vom Verkäufer. Der Gefahrübergang aus diesem Kaufvertrag ist von der Verantwortung für die anschließend durch aiconetworks übernommenen Leistungen zu unterscheiden.

12. Mängel an gebrauchten Maschinen

(1) Bei Weg B werden gebrauchte Maschinen, soweit nicht anders vereinbart, im vorhandenen Zustand („wie gesehen“) und unter Hinweis auf die weitergegebenen Angaben und Hinweise der jeweiligen Verkaufsplattform verkauft. Die Gewährleistung für Mängel ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; die Ausnahmen in Absatz 2 bleiben unberührt.

(2) Der Ausschluss gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer übernommenen Garantie. Er gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für zwingende gesetzliche Ansprüche. Dies gilt auch bei entsprechender Verantwortlichkeit gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach Abschnitt 13 bleibt unberührt.

(3) Individuelle Beschaffenheitsvereinbarungen werden durch den allgemeinen Mängelausschluss nicht aufgehoben.

(4) Bei Weg A bestehen kaufrechtliche Mängelansprüche ausschließlich gegen Ihren Verkäufer. aiconetworks ist bei diesem Weg nicht Verkäufer der Maschine. Die Haftung für eigene Pflichten richtet sich nach Abschnitt 13.

13. Haftung

(1) aiconetworks haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die gesetzliche Zurechnung des Verhaltens gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere, soweit Dienstleister zur Erfüllung eigener Vertragspflichten von aiconetworks eingesetzt werden.

(4) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht und nach zwingendem Transportrecht, wird durch diese AGB nicht beschränkt. Zwingende transportrechtliche Vorschriften gehen den allgemeinen Haftungsregelungen vor.

(5) Für Transportschäden haftet der Frachtführer nach der CMR, soweit deren Anwendungsbereich eröffnet ist. Die dort vorgesehenen gewichtsbezogenen Haftungsgrenzen bei Verlust oder Beschädigung gelten nicht ausnahmslos; für Verspätung gelten andere Regelungen. Eine eigene Haftung von aiconetworks wird durch den Hinweis auf die Frachtführerhaftung nicht ausgeschlossen.

(6) Eine Transportversicherung schließt aiconetworks nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten ab. Das Bestehen oder Fehlen dieser Versicherung ändert unsere gesetzliche oder vertragliche Haftung nicht.

14. Datenschutz

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von aiconetworks unter https://aiconetworks.de/datenschutz/.

15. Änderungen dieser AGB

(1) Die bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung dieser AGB ändert bereits geschlossene Verträge nicht. Maßgeblich ist die für den jeweiligen Vertrag wirksam vereinbarte Fassung, sofern keine wirksame Änderungsvereinbarung getroffen wird.

16. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingend anwendbare gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Koblenz, wenn Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Kunde ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland sind. aiconetworks ist daneben berechtigt, Sie an Ihrem Sitz zu verklagen. Diese Vereinbarung gilt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist. Zwingende Gerichtsstandsregelungen, insbesondere nicht abdingbare Gerichtsstände nach der CMR, bleiben unberührt.

(3) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen, insbesondere ins Türkische und Englische, dienen ausschließlich der Information.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, richten sich die Wirksamkeit des übrigen Vertrags und die Folgen der Unwirksamkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

aiconetworks · Inh. Inanc Armitli · Bendorfer Straße 31 · 56191 Weitersburg · info@aiconetworks.de